

Sie wollen mit Ihrem Hund verreisen ? ...
kein Problem !
Innerhalb der EU brauchen Sie ausschließlich
einen EU-Heimtierausweis, mit gültiger
Tollwutschutz-Impfung.
Die Dauer des Tollwutschutzes (bei Wiederholungs-
impfungen), richtet sich nach den Angaben des
Impfstoffherstellers.
-- in der Regel sind es heute 3 Jahre --
Dieser Ausweis muß dem Tier eindeutig zugeordnet
werden können. Ein Feld für ein Foto ist vorhanden.
Der Hund muß mit einem Mikrochip oder einer
deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein.
Die Nummer wird im Paß eingetragen.
Die Tätowierung gilt allerdings nur noch bis 2.7.2011.

Für Großbritannien, Irland, Schweden und Malta gelten
weitere Anforderungen (Entwurmung, Titrierung usw.)
Ebenso für Reisen sowie für RÜCKreisen IN und AUS
Drittländern gelten weitere Bedingungen, teilweise
sind amtstierärztliche Bescheinigungen erforderlich.

Sollten Sie also außerhalb der EU verreisen wollen,
informieren Sie sich bitte:
Homepage der Europäischen Kommission bzw. Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Bei einer Reise in ein Nicht-EU-Land sollten Sie sich auf jeden Fall vorher umfangreich
informieren, denn die Bestimmungen und Gesetze sind in Bewegung und werden ständig
verändert.
bitte beachten Sie die
Information zur Leishmaniosis !!!




