

Jeder Tierbesitzer sollte alles tun, damit sein Tier ganz "normal" sterben kann!!
Sollte es sich jedoch nicht vermeiden lassen, und Sie müssen Ihr Tier einschläfern lassen,
lassen Sie es NICHT ALLEIN.
Bleiben Sie bei ihm bis es vorbei ist, und sorgen Sie dafür, daß KEIN "T61 "verwendet wird !!!!
Glauben Sie nicht, daß das Tier nicht weiß, daß es jetzt sterben wird, die Sinnesorgane der Tiere sind ganz andere als beim
Menschen ... ein Hund weiß es !!! Verlassen Sie ihn deshalb nicht

Liebe Tierfreunde!!!
Mein Liebling wurde ohne Narkose mit dem Horrormittel T61 umgebracht.
Er ist bei vollem Bewusstsein erstickt, herbeigeführt durch diesen Giftcocktail.
Solch ein Sterben darf nicht ungestraft bleiben, deshalb unterstützt mich, dass solch ein Verbrechen an unseren Tieren nicht nochmal vorkommt. Tierschutzarbeit hat nicht nur mit Tierrettung zu tun, sondern man muss auch für deren Rechte sich einsetzten. Tiere haben keine Stimme; wir müssen uns stark machen und kämpfen. Nicht nur sagen, es ist fürchterlich und schrecklich, aber es betrifft ja nicht mich, es könnte auch Euch passieren, deshalb bitte kämpft mit mir.

Verteilt dieses Infoblatt und erzählt es Tierbesitzern, nur so können wir etwas dagegen tun. Auch ich werde darum kämpfen, und meine Mund nicht halten, denn solche Tierärzte brauchen wir nicht!!!!! Ich danke Euch im Namen aller Tiere

Ich bin entsetzt. Ich habe xmal vor T 61 im Verteiler gewarnt. Wie oft habe ich geschrieben, daß man aufpassen soll, wie die Verbrecher die Straßentiere ermorden und wie die Tierärzte die eigenen Tiere einschläfern. Jeder weiß heute, was für ein entsetzliches Foltermittel T 61 ist. Die Spritze wird auch noch brutal in Herz oder Lunge gejagt.
Das Einschläfern muß man mit dem Tierarzt ordentlich absprechen, damit man sicher ist, daß der auch wirklich eine Narkose gibt. Erst, wenn das Tier tief und fest schläft, darf T 61 als 2. Spritze genommen werden. Das Tier am besten im Arm halten. Niemals das Tier allein lassen, wenn der TA sagt, daß man beim Einschläfern lieber rausgehen solle! Wenn einer so etwas sagt, sein Tier sofort nehmen und weg!
Ohne Narkose sind die Tiere nur körperlich gelähmt, das Bewußtsein ist nicht ausgeschaltet, sie ersticken u. krampfen furchtbar. Es kann sogar so sein, daß nicht alle Tiere furchtbar schreien, sondern ganz still und ruhig sind. Sie sind deshalb ruhig, weil auch diese Funktionen gelähmt sind, sie leiden trotzdem! Der Besitzer denkt, sie schlafen, aber sie schlafen nicht.
Das Foltermittel T 61 schreibt seit 2004 vor, daß man erst Narkose geben soll, nicht muß. Daß der TA das auch macht, muß man verlangen und kontrollieren. Erst wenn das Tier tief schläft, die 2. Spritze erlauben.
Die Vorgabe heißt sehr verharmlosend:
"T 61 soll intrapulmonal und intrakardial nur an bewusstlose (narkotisierte) Tiere verabreicht werden, um ein unter ungünstigen Umständen mögliches Ersticken bei Bewusstsein auszuschliessen. Darüber hinaus besteht ein geringeres Risiko von Fehlinjektionen einschliesslich Selbstinjektionen, die durch Abwehrbewegungen des Tieres provoziert werden können."
Man kann auch Eutha 77 nehmen. Da genügt Überdosierung mit einer Spritze. Das nimmt man für Großtiere (Pferde) und Kleintiere, also muß es auch für Hunde und Katzen gehen.
Eine Klage gegen den Tierarzt müßte Erfolg haben, denn es ist verboten, einem Tier unnötige Schmerzen und Leiden zuzufügen. Die Leiden durch T 61 sind verboten, egal, ob die Anwendung die Narkose zwingend vorschreibt oder nicht und ob die erst seit 2004 vorgeschrieben ist. Unwissenheit (beim TA!) schützt vor Strafe nicht. Der TA weiß auch ohne Vorschrift, was für ein Foltermittel T 61 ist. Durch die Narkose sind die Schmerzen vermeidbar, also ist T 61 ohne Narkose Straftatbestand. Der u. g. TA sollte nach TSchG §§ 1 und 4, Abs. 1 und § 17, Abs. 2 angezeigt und bestraft werden.
Den TA unbedingt verklagen! Der macht das immer wieder! Sie sollten auch Schmerzensgeld verlangen über den psych. Schmerz, den SIE durch die Tierquälerei an Ihrem Tier erlitten haben, falls die Rechtslage das hergibt. Das wirkt dann noch besser (auf den TA). Auf der Seite von Gabi Lang kann man nachlesen, wie viele anständige Tierärzte sich über dieses Foltermittel beklagt haben:



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