


" Abusers are Losers " ... Tierquäler sind Verlierer !!!
hier geht es um Sodomie/Zoophilie!!!
Hier geht es um die "Tierschänder" und die Kategorie von "Geisteskranken". die vor 1969 gesellschaftlich geächtet und bestraft wurden !!!
Hier geht es um "Sexualtäter"
Hier geht es um, "Triebtäter", die - wie auch bei Kindern - sich an den schwachen Mitgliedern einer Gesellschaft, in diesem Fall den Hunden, vergehen !!!
Um Monster, die auf Gewalt, Dominanz, Beherrschung und Macht aus sind.
heute heißt es ganz vornehm: Zoophilie
früher hieß es schlicht und einfach SODOMIE
und das wichtigste: diese Monster wurden bestraft und teilweise weggesperrt, denn genau das ist es, was für diese kranken Hirne auch erforderlich ist.
Unlängst gingen Informationen über einen Sodomisten/Tierschänder, welcher
bei dem Akt mit einem Shetty auf diverse Bilder gezeigt wurde und zusätzlich
noch eine Hundezucht gehabt hatte, durch sämtliche Verteiler.
Was passiert
mit einem solchen Monster ??
Vielleicht darf er keine Hunde mehr züchten? Vielleicht bekommt er
Tierhalteverbot?
Vielleicht passiert insbesondere mit Hinblick auf den Akt mit dem Shetty
nichts, weil nämlich keine Verletzungen nachgewiesen werden können.
Nur, wenn man Verletzungen an diesem Tier nachweisen könnte, wäre eine
Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung
möglich. Man sollte sich das Wort „Sachbeschädigung“ mal gründlich durch den Kopf gehen lassen, - unsere Tiere sind eine Sache!!!!
ABER: Sex mit Tieren ist in Deutschland nicht verboten.
Mit Abschaffung des § 175 b im Jahre 1969 war auch der Sex mit Tieren nicht
mehr verboten und unser deutsches Tierschutzgesetz sieht ein spezielles
Verbot von Sex mit Tieren nicht vor. Hurra, freie Bahn für Sodomisten oder
wie sie neuerdings genannt werden „Zoophile“.
Man war und ist der Meinung, dass das jetzige Tierschutzgesetz ausreicht
. Petitionen beim Bundespetitionsausschuß wurden abgelehnt und alle
seltsamerweise immer mit dem gleichen Text. Man hat sich noch nicht einmal
die Mühe gemacht individuell auf die eingereichten Anträge einzugehen.
Zwar wird immer mal wieder laut, dass man auf politischer Ebene diesen
Mißstand aufgreifen wolle, aber trotz der Tatsache, dass die „Grünen“ einen
überarbeiteten Tierschutzgesetzentwurf auf ihrer Homepage als PDF-Datei
anpreisen, fragen wir uns, in welcher Schublade dieser liegt, bzw. unter
welchem Aktenstapel, denn bislang ist in dieser Richtung absolut nichts
passiert. Es gibt noch immer kein Verbot für Sex mit Tieren, welches durch
ein entsprechendes Tierschutzgesetz untermauert wird, - und sollte das Tier
dann doch verletzt worden sein ist es eine „Sachbeschädigung“!
Derweil tummeln sich die „Zoophilen“ in diversen Internet-Foren und sind
fleißig mit Informationsaustausch beschäftigt,
Wir benötigen diese Unterschriften, um über die Medien an die
Öffentlichkeit zu gehen und damit weiter zu den gesetzgebenden Gremien. Die
Unterschriftenlisten können von der Homepage heruntergeladen werden.
Siehe Button „U-Liste“.
Weitere Informationen auf unserer Homepage: http://www.stummeschreie.info.
http://www.stummeschreie.info.
Impressum:
stumme_schreie@yahoo.de
Wir danken für Eure Hilfe und die Tiere auch. 
Wenn Ihnen so ein Mißbrauch bekannt ist, scheuen Sie sich nicht, die Tierschützer zu informieren.
Diese Gewalttäter müssen publik gemacht und öffentlich angeprangert werden.
Sie müssen genau so stigmatisiert und geächtet werden wie Pädophile, !!!
April 2010

Hessens CDU will Schweinereien verbieten (Bild: dpa)
Wiesbaden. Sex mit Tieren soll nach Ansicht der hessischen
Landesregierung wieder strafbar werden. Umweltministerin Silke
Lautenschläger (CDU) teilte jetzt auf Anfrage von CDU-Abgeordneten mit:
"Heute sprechen neben einem kriminalpolitischen Bedürfnis vor allem
tierschutzrechtliche Aspekte für eine Wiedereinführung eines
entsprechenden Straftatbestandes."
Obwohl es keine Statistiken darüber gebe, geht die hessische Ministerin
davon aus, dass immer häufiger Tiere von Menschen als Sex-Objekte
benutzt werden. "Fachleute sprechen bereits von einer
,Lifestyle´-Entwicklung auf Kosten der Tiere", schreibt Lautenschläger.
Sie verweist auf "Angebote im Internet von Life-Sex-Shows mit Tieren bis
hin zu Tierbordellen".
In Deutschland war das Delikt der "widernatürlichen Unzucht" im Jahr
1969 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden. Damals wurde das
Sexual-Strafrecht in weiten Teilen liberalisiert. So fiel damals auch
der berüchtigte Homosexualitäts-Paragraf, und Ehebruch war seit der
Reform nicht mehr strafbar.

Gesendet: Sonntag, 18. April 2010 16:05
Betreff: Ministerin Frau Lautenschläger: Sodomie als Straftatbestand
Sodomie ist kein Bagatelldelikt, sie ist schwerer Straftatbestand
Sie sprachen sich für die Wiedereinführung als Straftatbestand aus
Sehr geehrte Frau Ministerin,
unten stehende Information haben wir mit großer Erleichterung erhalten. Vielen Dank für Ihre vernünftige Entscheidung, die hoffentlich im gesamten Bundesgebiet schnellstens Zustimmung und adäquate strenge Gesetzesform finden wird. Endlich wird anerkannt, daß die ständige Rede der Politiker, das TSchG sei ausreichend, beschämende und faule Ausrede ist.
Die Sodomie muß schwerer Straftatbestand bleiben (wieder werden), denn die Verbrechen werden dank quasi Straflosigkeit immer zahlreicher und dank internet immer interessanter, Dunkelziffer hoch, man hat bereits eine eigene hp (!) und:
Die Sodomisten haben mit der Vokabel Zoophilie einen verfälschenden und verharmlosenden status ihrer Tiervergewaltigung erfunden, der von der Öffentlichkeit auch noch übernommen wurde und von Politik u. Justiz nicht noch länger geduldet werden darf. Die Vokabel Zoophilie ist aus dem Sprachgebrauch zu entfernen - denn mit ihr findet die gebilligte Tarnung der Sodomie statt. Ob man die Benutzung einer Vokabel unter Strafe stellen kann, ist mir nicht bekannt. Nötig wäre das.
Bitte helfen Sie mit, wenigstens diese abartige Tierquälerei, die nun wahrlich niemandem kommerzielle Vor- oder Nachteile bringt (noch nicht oder doch?), mit energischem Engagement der strengsten Strafverfolgung zuzuführen. Dazu gehört auch, die Internet-Seiten der sog. Zoophilisten zu sperren und die Betreiber und Nutzer strafzuverfolgen. Die Verbrecher in der Praxis zu entdecken, ist schon schwierig genug. Per internet sind die Personen sichtbarer.
Polizei, Justiz und Veterinärämter haben pflichtbewußt ihre Arbeit zu tun. Es iste nach der Entdeckung der Straftat völlig unerheblich, ob ein Tier bei der Vergewaltigung sichtbare Verletzungen davongetragen hat. Der Tatbestand der Vergewaltigung allein ist schwer genug - physisch und psychisch.
Doch zuerst muß das alles entscheidende Gesetz der härtesten Bestrafung der Sodomie erstellt werden - und zwar schnell, denn die "Zoophilie" treibt seit langem die größten und abartigsten Sumpfblüten. Lasche Bestrafung führt zu gar nichts, nicht einmal harte, also hilft nur die härteste Bestrafung - nicht nur in Hessen, sondern in ganz Deutschland.
Vielen Dank für Ihren bedeutungsvollen Einsatz für die vergewaltigten Tiere.
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/panorama/2523322_CDU-will-Sex-mit-Tieren-verbieten.html
Hessen - CDU will Sex mit Tieren verbieten
9. April 2010
Wiesbaden. Sex mit Tieren soll nach Ansicht der hessischen
Landesregierung wieder strafbar werden. Umweltministerin Silke
Lautenschläger (CDU) teilte jetzt auf Anfrage von CDU-Abgeordneten mit:
"Heute sprechen neben einem kriminalpolitischen Bedürfnis vor allem
tierschutzrechtliche Aspekte für eine Wiedereinführung eines
entsprechenden Straftatbestandes."
Obwohl es keine Statistiken darüber gebe, geht die hessische Ministerin
davon aus, dass immer häufiger Tiere von Menschen als Sex-Objekte
benutzt werden. "Fachleute sprechen bereits von einer
,Lifestyle'-Entwicklung auf Kosten der Tiere", schreibt Lautenschläger.
Sie verweist auf "Angebote im Internet von Life-Sex-Shows mit Tieren bis
hin zu Tierbordellen".
In Deutschland war das Delikt der "widernatürlichen Unzucht" im Jahr
1969 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden. Damals wurde das
Sexual-Strafrecht in weiten Teilen liberalisiert. So fiel damals auch
der berüchtigte Homosexualitäts-Paragraf, und Ehebruch war seit der
Reform nicht mehr strafbar.
"Veränderte Lebenswirklichkeit"
Die so genannte Zoophilie kann seither nur nur noch geahndet werden,
wenn gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird. Das ist dann der Fall,
wenn dem Tier Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Ministerin
Lautenschläger weist darauf hin, dass das meistens nicht mehr
festzustellen sei. "Selbst Verletzungen führen in der Praxis nur dann zu
einer strafrechtlichen Verfolgung, wenn sie offensichtlich (insbesondere
blutig) sind", stellt sie fest.
Seit der Abschaffung der Strafbarkeit hat sich nach Lautenschlägers
Einschätzung vieles geändert. Damals seien es "eher Einzeltäter"
gewesen. "Heute gibt es Gruppen, die sich über das Internet zum
,Tiersex? verabreden, gegenseitig Praktiken anpreisen und das ganze
regelrecht zelebrieren." Daher reichten die Tierschutzgesetze nicht mehr
aus.
Auch andere Länder hätten auf die "veränderte Lebenswirklichkeit"
reagiert, fügt die Ministerin hinzu. In der Schweiz, Frankreich,
Großbritannien und Belgien sei Sex mit Tieren in den vergangenen Jahren
unter Strafe gestellt worden. Die Niederlande, Schweden und Norwegen
würden dem voraussichtlich folgen.


Kenia: 14 Jahre Haft wegen Geschlechtsverkehr mit einem Esel
In Kenia wurde ein 30-jähriger von einem Gericht in der Stadt Narok wegen Sodomie zu 14 Jahren Haft verurteilt.
In der Urteilsbegründung wird die Härte der Strafe damit begründet, dass Sodomie "wider die Natur" sei.
Das kenianische Rechtssystem gibt dem Mann nun zwei Wochen Zeit, um in Berufung zu gehen. Der Angeklagte, ein geschieden lebender zweifacher Vater, gestand zwar seine Tat, bat aber gleichzeitig um Strafmilderung, da er "vom Teufel geschickt" sei.
28.07.10 19:23 Uhr




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